Ein ESUG-Verfahren will gut vorbereitet sein. Sonst ist das Scheitern vorprogrammiert. Denn längst nicht jeder Antrag auf Eigenverwaltung oder als Schutzschirmverfahren wird vom Gericht genehmigt: Bei den durch Noerr und Roland Berger im Zeitraum vom 01.03.2012 bis 21.08.2013 untersuchten 355 Anträge auf ein ESUG-Verfahren wurden lediglich 67% als Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet
Als Full Service Anbieter unterstützt bisenius. manage·consult Unternehmen bei der Vorbereitung eines ESUG-Verfahrens. Idealerweise geschieht dies frühzeitig, dann wenn noch keine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht. Das zeitliche Minimum für die Vorbereitung eines ESUG-Verfahrens sind 2-3 Wochen vor Antragsstellung.
Im Folgenden wird die typische Reihenfolge der Handlungen in Eröffnungsverfahren nach § 270a und § 270b InsO veranschaulicht:
+ Bescheinigung nach § 270b Abs. 1 Satz 3 Ins
+ Antrag auf vorläufige Maßnahmen nach § 21 Abs. 1 u. Abs. 2 InsO
+ Ggf. Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gem. § 22a Abs. 2 InsO
+ Antrag auf Frist zur Vorlage des Insolvenzplans (max. 3 Monate)